In vielen Berufen ist die Selbstständigkeit eine gute Alternative zur Festanstellung in einem Betrieb oder einem Unternehmen. Der Selbstständige genießt verschiedene Vorteile. Er ist relativ frei in der Organisation ihrer Arbeitszeit und kann seine eigene Geschäftsidee verwirklichen, ohne dass er sich nach den Vorstellungen eines Chefs richten muss.
Es gibt natürlich auch Nachteile. Selbstständige verfügen nicht über ein festes Einkommen. Sie bekommen kein Urlaubs- und kein Weihnachtsgeld und sie müssen sich selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. Gute Geschäftsideen werden jedoch belohnt, und deshalb lohnt sich die Selbstständigkeit im Vergleich zu einer Anstellung in der Regel in vielen Fällen. Gefragt sind neben der guten Idee jedoch Fleiß, Hartnäckigkeit und die Fähigkeit, Kontakte zu knüpfen. Der Anfang kann schwierig sein, denn der Selbstständige muss sich am Markt erst behaupten. Oftmals stellt sich der Erfolg jedoch ein und der Selbstständige kann von seiner Geschäftsidee gut leben.
Am Anfang steht die Finanzierung
Nur wenige Selbstständige können ganz ohne finanzielle Mittel den Weg in die neue Existenz gehen. Oftmals sind Investitionen notwendig. Büroräume müssen eingerichtet oder ein Fahrzeug gekauft werden. Abhängig von der Art der selbstständigen Tätigkeit werden Computer, Arbeitsmaschinen oder andere Hilfsmittel benötigt. Im Handel muss ein Ladengeschäft eingerichtet werden. Wenn die notwendigen Mittel nicht aus eigenen Geldreserven bestritten werden können, muss eine Finanzierung erfolgen. Dazu vergeben die KfW-Bank und andere Kreditinstitute Fördermittel für Selbstständige. Die Vorteile liegen in günstigen Konditionen und einer langen Rückzahlungsphase. Förderkredite werden ausschließlich zweckgebunden vergeben. Dies bedeutet, dass der Selbstständige eine detaillierte Planung aufstellen muss. Die Förderung wird nur gewährt, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Geschäftsidee Erfolg verspricht.
Abzuraten ist von der Aufnahme eines Privatkredites. Diese Kredite sind trotz niedriger Zinsen teurer als ein Förderkredit. Sie werden ohne Bewertung der Geschäftsidee zur freien Verfügung vergeben. Darin liegt für den Selbstständigen die Gefahr, dass er sich und seine Idee überschätzt. Schnell kann die Selbstständigkeit mit einer hohen Verschuldung enden.
Selbstständigkeit vs. freiberufliche Tätigkeit
Grundsätzlich muss eine Selbstständigkeit gemeldet werden. Dabei wird zwischen einer Selbstständigkeit und der freiberuflichen Tätigkeit unterschieden. Freiberufler ist, wer einen so genannten Katalogberuf ausübt. Dabei handelt es sich überwiegend um Berufe mit künstlerischem Hintergrund. Auch Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten fallen in die Katalogberufe. Zwischen der Selbstständigkeit und der freiberuflichen Tätigkeit gibt es Unterschiede in der steuerlichen Behandlung, wobei der Freiberufler verschiedene Vorzüge genießt:
* Befreiung von der Gewerbesteuer
* Befreiung von der Pflicht zur Bilanzierung auch bei hohem Einkommen
* derzeit keine Verpflichtung, Einzahlungen in die Rentenkasse zu leisten
* keine Beiträge an die IHK
Die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen, gilt auch für den Freiberufler. Sowohl der Selbstständige als auch der Freiberufler können wählen, ob sie die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse anstreben oder ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die am besten in einem persönlichen Gespräch im Rahmen einer Beratung für die Existenzgründung erörtert wird. Eine solche Beratung wird von Arbeitsämtern, aber auch von der IHK angeboten. Die Beurteilung der Geschäftsidee durch einen Fachmann ist eine gute Hilfe, die von jedem Selbstständigen in der Gründungsphase in Anspruch genommen werden sollte.
Anmeldung der Selbstständigkeit bei den Behörden
Wenn die Geschäftsidee steht und alle wichtigen Fragen geklärt sind, kann die Selbstständigkeit bei den Behörden angemeldet werden. Für eine freiberufliche Tätigkeit reicht eine Meldung an das Finanzamt aus. Selbstständige müssen einen Gewerbeschein bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragen. Die Behörde macht automatisch eine Meldung an die IHK. Ab einem gewissen Einkommen muss der Selbstständige Gewerbesteuer und Beiträge an die IHK bezahlen.
Mit dem Beginn der selbstständigen Tätigkeit besteht ab einem gewissen Einkommen die Pflicht, Umsatzsteuer einzunehmen und an das Finanzamt abzuführen. Alternativ kann der Selbstständige eine Befreiung beantragen, wenn er unter den Einkommensgrenzen liegt. In diesem Fall fällt er unter die Kleinunternehmerregelung und darf keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen angeben.