„Ich habe meinen BWL-Bachelor gemacht, allerdings noch keinerlei Schwerpunkte in Rechnungswesen und Steuern gesetzt. Nach welchen Kriterien wähle ich das passende Masterstudium aus, wenn ich Wirtschaftsprüferin werden möchte?”
Entscheidend ist immer die Akkreditierung des Masters. Zum einen nach Hochschulrecht, was grundsätzlich gegeben ist. Um Wirtschaftsprüfer zu werden, empfiehlt es sich einen Studiengang zu wählen, der zusätzlich auch von der Wirtschaftsprüferkammer akkreditiert ist. Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: die Akkreditierung nach § 13b WPO oder nach § 8a WPO.
Der Unterschied liegt in der zusätzlichen Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen, die in den Masterstudiengängen nach § 13b WPO inkludiert ist. Dieser Abschluss bereitet innerhalb von vier Semestern gezielt auch auf das Examen als Steuerberater vor, wie etwa der berufsbegleitende Masterstudiengang SRP am CAS der DHBW. Mit bestandenem Steuerberaterexamen wird dann im Rahmen des Wirtschaftsprüferexamens die Prüfung im Steuerrecht erlassen. Ist der Master zusätzlich in BWL/VWL nach § 13b WPO akkreditiert, fallen auch diese beiden Klausuren, die ebenfalls Teil des Wirtschaftsprüferexamens sind, weg. Dasselbe gilt für die Klausur in Wirtschaftsrecht – auch diese wird im Rahmen des Wirtschaftsprüferexamens erlassen, sofern der Master nach §13b WPO akkreditiert ist. Das bedeutet, dass nur noch zwei Prüfungen im Gebiet des Prüfungswesens zu absolvieren sind. Daraus ergibt sich eine enorme Zeit- und Geldersparnis. Zusätzlich profitiert man von der Prüfungsvorbereitung des jeweiligen Dozenten auf die von ihm oder ihr im Rahmen des Masterstudiengangs gestellten Klausuren.
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